Zusatzleistungen

GESUNDHEITS-CHECK

Bei gesetzlich Versicherten wird ein Gesundheitscheck ab dem 35. Lebensjahr von der Krankenkasse alle zwei Jahre erstattet.

Hausarztpatienten im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) steht dieser Check aber jährlich zu. Nicht-Hausarztpatienten müssen sich mit zweijährigen Abständen begnügen.

Neben Laboruntersuchungen (Blut, Urin) beinhaltet dieser Gesundheitscheck eine körperliche Untersuchung und ab dem 50. Lebensjahr eine Stuhlprobe.

Privatpatienten und Selbstzahler wählen Ihr Intervall persönlich und können sich über die private internistische Spezialvorsorgen hier gesondert informieren